Die Jugendpresse Sachsen e. V. stellt als Mitgliedsverband der Jugendpresse Deutschland e. V. den bundesweit gültigen Jugend-Presseausweis an ihre Mitglieder aus.
Anerkannt und unterstützt vom Deutschen Journalisten- Verband (DJV) und der Deutschen Journalisten-Union (in ver.di) ist er der Nachweis für deine Tätigkeit als junge/r Journalist/in.
Ergänzend kannst du bei uns auch ein Jugendpresse-Autoschild beantragen. Es dient als Ergänzung zum Jugend-Presseausweis.
Der Presseausweis darf, wie es auch in der Jugend-Presseausweis-Ordnung steht nur für die journalistische Arbeit verwendet werden. Die allgemeine Akzeptanz des Jugend-Presseausweis hängt auch von deiner Glaubwürdigkeit und deinem Auftreten als junger Journalist ab. Du solltest deshalb die Jugend-Presseausweis-Ordnung beachten und Verstöße unbedingt vermeiden.
Die Nichtbeachtung dieser Ausweisordnung oder ein Verstoß können zum Verlust des Jugend-Presseausweises und einer Vertragsstrafe führen.
Um den Jugend-Presseausweis zu erhalten, musst du Mitglied bei der Jugendpresse Sachsen e. V. sein. Außerdem benötigen wir von dir regelmäßige Publikationsnachweise deiner journalistischen Tätigkeit in Zeitung, Radio, Onlinemagazinen oder verwandten Medien. Für die Ausstellung oder Verlängerung deines Ausweises erheben wir eine Jahresgebühr von 15 Euro.
Den Antrag auf die Ausstellung deines Jugend-Presseausweises kannst du hier ausfüllen und dann per Post an unser Landesbüro in Leipzig schicken.
Du bist noch kein Mitglied? Hier gibt es weitere Informationen zur Mitgliedschaft bei der Jugendpresse Sachsen.
Im Flyer findest du noch mehr Infos rund um den Jugend-Presseausweis.