Wie beantrage ich einen JPA?
Den Jugend-Presseausweis stellen wir an Mitglieder der Jugendpresse Sachsen aus. Wenn du also noch kein Mitglied bist, füllst du bitte den Mitgliedschaftsantrag und den Jugend-Presseausweisantrag aus, legst Nachweise deiner journalistischen Tätigkeit aus den letzten sechs Monaten, ein aktuelles Passfoto und eine Kopie deines Ausweises bei und schickst alles zusammen per Post an unser Jugendpressebüro. Wenn du in Leipzig wohnst, kannst du die Unterlagen natürlich auch gern in unseren Briefkasten werfen oder persönlich im Büro abgeben.
Wie viel kostet der JPA?
Die Gebühr für einen JPA beträgt 15 Euro pro Kalenderjahr. Sie kann auch unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Verlängerung erfolgen (vgl. JPA-Ordnung §4 Absatz 1). Solltest du deinen JPA also irgendwann einmal nicht mehr nutzen wollen, gibts du ihn besser zurück.
Gibt es eine Altersbeschränkung für den JPA?
Ja und nein. Ein Mindestalter für die Nutzung eines JPA gibt es nicht, du darfst allerdings nicht älter als 27 Jahre sein.
Was mache ich, wenn ich 27 Jahre als werde?
Wenn du 27 wirst, schickst du uns bitte deinen JPA zurück, da du das Höchstalter für die Nutzung leider überschritten hast. Die JPA-Gebühr für das angebrochene Jahr musst du trotzdem entrichten.
Solltest du auch nach deinem 27. Geburtstag noch journalistisch tätig sein, wendest du dich bitte an den Deutschen Journalistenverband (DJV), der dann die Presseausweise für "die Großen" ausstellt.
Wie und wann verlängere ich meinen JPA?
Der JPA gilt immer für ein Kalenderjahr und wird zu Beginn des neuen Jahres verlänger. Dafür reichst du rechtzeitig am Ende des ausgehenden Jahres neue Nachweise deiner journalistischen Tätigkeit ein, die nicht älter als sechs Monate sind. Sobald diese bei uns im Jugendpressebüro eingetroffen sind, bekommst du deine neue Jahresmarke zugeschickt, die du dann einfach auf die Rückseite deines JPA klebst. Was, wenn du vergisst, deinen JPA zu verlängern? Das wird nicht passieren, da wir dich rechtzeitig per Mail daran erinnern!
Was mache ich, wenn ich meinen JPA verloren habe?
Wenn du deinen JPA verloren hast, setzt du dich so schnell wie möglich mit unserem Jugendpressebüro in Verbindung und meldest den Ausweis als verloren. Das ist notwendig, damit wir den JPA ungültig machen und gegen Missbrauch schützen können. Wir stellen dir dann einen neuen JPA aus. Entstehen für dich Kosten? Ja. Eine Neu-Ausstellung des JPA bei Verlust kostet 15 Euro (vgl. JPA-Ordnung $3 Absatz 2)
Was mache ich, wenn sich meine Adresse ändert?
Da die Anschrift auf dem JPA mit deiner aktuellen Meldeadresse übereinstimmen muss, brauchst du einen JPA. Du teilst uns also bitte so schnell wie möglich deine neue Adresse mit, schickst uns eine Kopie deines Personalausweises mit der neuen Adresse und wir stellen dir einen neuen JPA aus. Sobald du den hast, schickst du deinen alten JPA ans Jugendpressebüro, da dieser nun ungültig ist. Entstehen für dich Kosten? Nein. Eine Neu-Ausstellung des JPA bei Umzug ist kostenlos.
Ich brauche meinen JPA nicht mehr...
Wenn du deinen JPA nicht mehr nutzt und perspektivisch auch nicht mehr nutzen wirst, schickst du ihn am besten mit einem kurzen Schreiben an unser Jugendpressebüro. Wir können den JPA dann ungültig machen und dir und berechnen dir für das nächste Jahr keine JPA-Gebühr mehr.
Ich brauche meinen JPA nicht mehr und möchte meine JPS-Mitgliedschaft kündigen...
Um deine Mitgliedschaft bei der Jugendpresse Sachsen zu beenden, musst du uns ein von dir unterschriebenes Kündigungsschreiben per Post zukommen lassen. Nur unterschriebene Kündigungen sind rechtskräftig. Sobald deine Kündigung bei uns eingegangen ist, schicken wir dir eine Bestätigung zu und nehmen dich aus unserer Datenbank. Deinen JPA schickst du entweder gleich mit dem Kündigungsschreiben mit oder, wenn du ihn noch bis zum Ende der Kündigungsfrist behalten möchtest, später nach.